Noch immer ist das Thema Störerhaftung sehr umstritten. Muss ein Betreiber eines WLAN-Hotspots haften, wenn Nutzer gegen geltendes Recht verstoßen? Die Antwort ist wie immer „JEIN“.
Die Politik feiert die Abschaffung der Störerhaftung, öffnet jedoch Rechteinhabern von urheberrechtlichen Stücken die Möglichkeit, ohne einen richterlichen Beschluss vom Betreiber die Sperrung von Webseiten zu verlangen. Wenn der Betreiber der Sperrung nicht nachkommt, wird er gemäß §9 und §10 TMG nicht von der Haftung ausgeschlossen.
Im Klartext heißt das, jeder WLAN-Betreiber muss technisch in der Lage sein Webfilter und Netzsperren umzusetzen:
- IP-Adressen (Schicht 3) zu sperren macht nur bei nicht dynamischen Webservern Sinn und dabei können gleich mehrere Webseiten, die auf einem Server laufen (also mit einer festen IP-Adresse verknüpft sind), nicht mehr zur Verfügung stehen.
- URL-Filter (Schicht 6-7) funktionieren nur bei unverschlüsselten http-Übertragungen mit z.B. einem Proxyserver. Wenn man Glück hat, bietet ein Multifunktionsrouter diese Option. Dann ist eine Konfiguration und stetige Pflege dennoch nötig.
- Die überwiegend genutzten, verschlüsselten Verbindungen zu https-Seiten können auf Grund der Verschlüsselung einzeln überhaupt nicht gesperrt werden, es sei denn man schaltet sich dazwischen und liest die Pakete aus, was streng genommen als „Man in the Middle“ nicht ganz legal ist. Https funktioniert zwischen Client und Server mit vertrauenswürdigen Zertifikaten. Entweder man sperrt grundsätzlich https, also fast alle Seiten im Netz oder gar keine https-Webseiten.
- Sogenannte „Port“-Sperren (Schicht 5) bringen überhaupt nichts. Ports ermöglichen die Zuordnung der IP-Pakete zwischen Server und Client zu bestimmten Diensten oder bestimmten Clients hinter einem Router mit nur einer IP im öffentlichen Netz. Üblicherweise sind eine Handvoll Ports Diensten fest zugeordnet. Man kann Ports aber auch variieren. Wenn der Betreiber alle Ports bis auf einen sperrt, kann dieser Port einen VPN-Tunnel zu einem Netz aufbauen in dem alle Ports wiederum zur Verfügung stehen. Portsperren werden ad absurdum geführt.
Wer bereits die vereinfachten Beschreibungen nicht verstanden hat, sollte lieber noch erste Gerichtsentscheidungen zu diesem Thema abwarten. Das ist natürlich nur eine Empfehlung.
Quellen: Heise, Golem, Netzpolitik, Gesetze im Internet

