Die Wohngebühren die von sogenannten „Fehlbelegern“ (anerkannte Flüchtlinge ohne Wohnung, gemeinsam untergebracht mit Asylbewerbern) verlangt werden, sind nach einem Gerichtsurteil für ungültig erklärt worden. Viele zusätzlichen Kosten dürfen nicht erhoben werden. Weitere Schritte müssen nun aber erst noch geklärt werden
Ein Funke Hoffnung in Sachen „Miete für Fehlbeleger“
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