Asyl bewilligt = für 3 Jahre Aufenthalts- sowie Arbeitserlaubnis.
Sollte der Personalausweis und der Reisepass vorliegen, darf man sich frei in der EU bewegen (erst wenn ein Reisepass vorliegt). Nach 3 Jahren wird eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erteilt, wenn das BAMF der Ausländerbehörde (ist bei uns im LRA) mitgeteilt hat, dass die Asylberechtigung nicht zu widerrufen oder zurückzunehmen ist. Trotzdem kann ein Widerruf oder eine Rücknahme der positiven Entscheidung später noch erfolgen, wenn entsprechende Voraussetzungen hierfür vorliegen. Die Entscheidung darüber liegt (sofern keine schwerwiegenden strafrechtlich relevanten Gründe vorliegen) im Ermessen des Bundesamtes.
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Bankkonto eröffnen
Sobald der positive Bescheid eingegangen ist, ist für die monatlichen Geldzuwendungen das Jobcenter zuständig, das keine Barauszahlungen durchführt.
Ab 2016: Jeder, ob mit oder ohne festen Wohnsitz oder Ausweispapiere, soll bei einer beliebigen Bank ein Konto eröffnen können. Es gilt jedoch eine zwingende Voraussetzung: Der Antragsteller muss sich legal in der EU aufhalten. Um das nachzuweisen, können auch andere Dokumente als ein Pass vorgelegt werden. Zulässig ist zum Beispiel eine Bescheinigung der Asylbehörde. Das Jedermannkonto, das auch als Basiskonto bezeichnet wird, hat diese Rahmenbedingungen:
- Girokonto auf Guthabenbasis,
- keine Überziehung möglich,
- keine Kreditkarte möglich,
- Kunde erhält Bankkarte für Girokonto,
- Überweisungen und Lastschriften möglich,
- Ein- und Auszahlungen möglich.
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Gesundheitskarte (Krankenversicherungskarte) beantragen,
bereits nach 15 Monate Aufenthalt in Deutschland auch ohne Asylbewilligung möglich. Krankenkasse ist frei wählbar. Antrag dazu kommt automatisch, Passbild wird dazu benötigt. Lebenspartner, die zusammen anerkannt wurden, sind jeweils selbst versichert. Ein Antrag auf Familienversicherung ist nur auszufüllen, wenn Kinder vorhanden sind. Die Kinder müssen bei einem Elternteil mitversichert werden.
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Arbeitslosengeld II beantragen
Antrag kommt zusammen mit Terminankündigung zur Antragstellung beim Jobcenter in Dillingen (Rosenstraße 4, 89407 Dillingen). Bei diesem Termin müssen jedoch alle Unterlagen vollständig mitgebracht werden. Arbeitslosengeld sollte möglichst schnell beantrag werden, da nach erteiltem Asyl kein Geld mehr vom Landratsamt gezahlt wird. Das ALG II wird nicht rückwirkend erstattet. Bitte alle Kontoauszüge im Original aufbewahren, es müssen mindesten die letzten 3 Monate lückenlos vorgezeigt werden, ein fehlender Auszug kostet mindestens 1 € bei der Bank. Achtung!, nicht das Beiblatt (falls in den Unterlagen enthalten) zum Verzicht von Leistungen nach dem ALG II unterschreiben.
Die Antragshinweise können auch auf Arabisch, Englisch oder Türkisch beantragt oder online herunter geladen werden, der Antrag muss allerdings auf Deutsch ausgefüllt sein. Benötigte Unterlagen (sind im ALG II Antrag aufgelistet):
- Kontoauszüge lückenlos im Original
- Nachweis der Bank, ob noch weitere Konten oder Sparverträge vorhanden sind
- Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt (Bürgerbüro Lauingen)
- Asylbewilligungsbescheid in Kopie
- (falls schon vorhanden, Krankenversichertennummer)
- (falls berufstätig, Einkommensnachweis, Rentenversichertennummer)
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Beim Jobcenter auf die Liste arbeitssuchend setzen.
Dies ist auch online möglich unter Arbeitsagentur.de
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Integrationskurs (=600 Stunden) beantragen
normalerweise automatisch, dauert meistens ca. 1-3 Monate bis ein neuer Kurs startet, jedoch sollte lieber noch zusätzlich Kontakt mit dem bfz Dillingen,
Fr. Lorch, Tel. 09071/7055014; E-Mail aufgenommen werden. Nach dem Kurs muss eine Prüfung abgelegt werden.
Kurse werden auch durch das Sprachinstitut Alterlingua Tel.0821/3463420 Mobil: 0170 86 66 562 in Lauingen abgehalten. -
Wohnungslotsin zum Auszug aus der Asylunterkunft in eine eigene Wohnung kontaktieren.
Wohnungslotsin Fr. Katja Finger Tel 01727210817.
Bevor Fr. Finger tätig wird, muss natürlich noch mit den Flüchtlingen geklärt werden, ob diese überhaupt im Landkreis Dillingen bleiben möchten. Nach erteiltem Asyl ist der Wohnort innerhalb Deutschlands frei wählbar, jedoch ist es in Großstädten oftmals sehr schwer eine passende Wohnung zu finden. Man sollte sich aber nicht nur auf Rückmeldung durch Fr. Finger verlassen, sondern auch selbständig suchen. Es muss auf einen angemessenen Mietpreis sowie Nebenkosten geachtet werden, welche sich nach dem aktuellen Mietspiegel des Landkreises Dillingen richten.
Der Mietspiegel ist im internen Bereich unserer Homepage zu finden sein. Dieser zeigt die maximalen vom Jobcenter Dillingen übernommene Wohnungskosten für ALG II Empfänger. Bei Verhandlungen mit Vermietern bezüglich des Mietspreises soll natürlich trotzdem darauf geachtet, einen für die Wohnung angemessenen Preis (so günstig wie möglich) auszuhandeln.