neue Regelungen des Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen

Seit 22. Juli 2017 ist das Gesetz gegen Kinderehen in Kraft. Seitdem gilt in Deutschland das Mindestheiratsalter 18 ohne Ausnahme, und Minderjährige dürfen nicht mehr in einer religiösen oder sozialen Zeremonie verheiratet oder verlobt werden. Doch diese Neuregelungen sind noch viel zu wenig bekannt!

Daher hat TERRE DES FEMMES eine Informationsschrift zusammengestellt, in der auf 12 Seiten eine Übersicht über die Gesetzesänderungen inklusive Fallbeispiel zu finden ist sowie Hintergrundinformationen zu Frühehen. Ein 10-Punkte-Plan zur ersten Orientierung bzgl. Hilfe und Unterstützung bei (drohender) Früh-/Zwangsverheiratung schließt das Angebot ab.

TERRE DES FEMMES-Informationsschrift
TERRE DES FEMMES-Kurzfassung

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