Führerschein für Asylbewerber

Um eine Fahrerlaubnis beantragen und um die Fahrprüfung ablegen zu können ist ein Identitätsnachweis notwendig.

Es kann nun auch eine Aufenthaltsgestattung mit Lichtbild eines Asylbewerbers im laufenden Asylverfahren als Identitätsnachweis genügen, auch wenn diese Aufenthaltsgestattung mit dem Zusatz „Personalien beruhen auf eigenen Angaben“ versehen ist.

Weitere Informationen dazu im aktuellen Newsletter 09/2017 der bayerischen Integrationsbeauftragen 

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