Wie läuft eigentlich ein Asylverfahren ab? Was in den Medien ein wenig wie ein zeitintensives Mysterium anmutet, wird vom BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) wunderbar in einer Broschüre erklärt:
- Ankunft und Registrierung in Deutschland
Der Flüchtling meldet sich bei einer staatlichen Stelle bzw. Behörde und bekommt ein temporäres Ausweisdokument. Das Verfahren kann beginnen. - Erstverteilung
Nach dem sogenannten Königsteiner Schlüssel (Verteilungsquote) erfolgt die Erstverteilung der Flüchtlinge in die Bundesländer. Anschließend erfolgt eine Verteilung in zuständige Aufnahmeeinrichtungen, abhängig von Herkunftsland und Kapazität. - Zuständige Aufnahmeeinrichtung
Ist zuständig für die Unterkunft und Versorgung der Flüchtlinge, in unserem Fall das Landratsamt in Dillingen. - Persönliche Asylantragstellung beim Bundesamt
Mit Dolmetscher in der jeweiligen Muttersprache. - Prüfung des Dublin-Verfahrens
Welcher Staat ist für das Asylverfahren zuständig? - Persönliche Anhörung
Schilderung der Fluchtgründe zur Prüfung des Einzelschicksals unter Zuhilfenahme eines Dolmetschers. -
Entscheidung und Rechtsfolgen
Ablehnung, Anerkennung des Asyls und etwaige Anfechtung der Entscheidung.