Asylverfahren kurz gehalten

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Wie läuft eigentlich ein Asylverfahren ab? Was in den Medien ein wenig wie ein zeitintensives Mysterium anmutet, wird vom BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) wunderbar in einer Broschüre erklärt:

  1. Ankunft und Registrierung in Deutschland
    Der Flüchtling meldet sich bei einer staatlichen Stelle bzw. Behörde und bekommt ein temporäres Ausweisdokument. Das Verfahren kann beginnen.
  2. Erstverteilung
    Nach dem sogenannten Königsteiner Schlüssel (Verteilungsquote) erfolgt die Erstverteilung der Flüchtlinge in die Bundesländer. Anschließend erfolgt eine Verteilung in zuständige Aufnahmeeinrichtungen, abhängig von Herkunftsland und Kapazität.
  3. Zuständige Aufnahmeeinrichtung
    Ist zuständig für die Unterkunft und Versorgung der Flüchtlinge, in unserem Fall das Landratsamt in Dillingen.
  4. Persönliche Asylantragstellung beim Bundesamt
    Mit Dolmetscher in der jeweiligen Muttersprache.
  5. Prüfung des Dublin-Verfahrens
    Welcher Staat ist für das Asylverfahren zuständig?
  6. Persönliche Anhörung
    Schilderung der Fluchtgründe zur Prüfung des Einzelschicksals unter Zuhilfenahme eines Dolmetschers.
  7. Entscheidung und Rechtsfolgen
    Ablehnung, Anerkennung des Asyls und etwaige Anfechtung der Entscheidung.

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