Derzeit versendet die Regierung von Bayern sehr viele Gebührenbescheide für Unterkunftskosten. Teilweise werden auch horrende Summen rückwirkend mit dem Angebot der Ratenzahlung verlangt.
Die Kanzlei Herrmann-Haubner-Schank empfiehlt in einem Schreiben eine Übernahme der Unterkunftskosten zu beantragen und sich nicht auf Ratenzahlungen einzulassen:
- für bereits im Asylverfahren anerkannte Flüchtlinge, subsidiär Schutzberechtigte, Personen mit Abschiebungsverbot, also sog. Fehlbeleger:
Antrag beim Jobcenter
- für Personen im laufenden Asylverfahren mit Aufenthaltsgestattung und bereits abgelehnte Geflüchtete mit Duldung:
Antrag beim Sozialamt/Ausländeramt
Die Frist für Anträge auf Übernahme der Unterkunftskosten endet allerdings am 31.07.2017.
Alle Fragen dazu an die im Schreiben aufgeführte Adressaten richten.